Examensrepetitorium Verbraucherschutzrecht
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
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In: Jura auf den [Punkt] gebracht
Hauptbeschreibung: Nur mit Hilfe ihrer Organe und Organwalter können Gesellschaften und Vereine wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen. Damit bildet die Organschaft eines der zentralen Rechtsinstitute des Verbandsrechts. Jan Schürnbrand arbeitet die Thematik umfassend auf und entwickelt allgemeine Lehren über das Organ. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Frage, welche der am Verbandsleben beteiligten Einrichtungen überhaupt Organ des Verbandes ist. Im Rahmen eines induktiven Untersuchungsansatzes beleuchtet der Autor unter anderem den Abschlussprüfer und den Insolvenzverwalt
In: GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union ; European Union private law review ; revuè de droit privé de l'Union européenne, Band 13, Heft 1, S. 19-21
ISSN: 2364-7213, 2193-9519
In: JuristenZeitung, Band 70, Heft 20, S. 974
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 74, Heft 4, S. 891
ISSN: 1868-7059
In: JuristenZeitung, Band 64, Heft 3, S. 133
In: Jus Privatum - Band 125 v.125
Hauptbeschreibung Nur mit Hilfe ihrer Organe und Organwalter können Gesellschaften und Vereine wie eine natürliche Person am Rechtsverkehr teilnehmen. Damit bildet die Organschaft eines der zentralen Rechtsinstitute des Verbandsrechts. Jan Schürnbrand arbeitet die Thematik umfassend auf und entwickelt allgemeine Lehren über das Organ. Im Vordergrund steht dabei zunächst die Frage, welche der am Verbandsleben beteiligten Einrichtungen überhaupt Organ des Verbandes ist. Im Rahmen eines induktiven Untersuchungsansatzes beleuchtet der Autor unter anderem den Abschlussprüfer und den Insolvenzverwalter näher und untersucht, ob die Rechtsstellung des anderen Vertragsteils beim Beherrschungsvertrag oder diejenige des Versammlungsleiters der Mitgliederversammlung als organschaftlich zu qualifizieren ist. Einen weiteren Schwerpunkt bildet sodann die rechtsformübergreifende Untersuchung praktischer Problemfelder. Nähere Behandlung finden dabei etwa die Organnachfolge, mithin die Frage nach dem Schicksal von Organen in Umwandlungsfällen, und das Phänomen der Doppelorganschaft, also der gleichzeitigen Tätigkeit eines Organwalters für zwei Verbände. Eingehende Ausführungen finden sich des Weiteren zur Lehre vom fehlerhaften und faktischen Organ, zum personengesellschaftsrechtlichen Grundsatz der Selbstorganschaft sowie zum Organstreit. Schließlich werden die Herausforderungen erörtert, die von organexternen Führungsgremien ausgehen, die als "Group Executive Committees", "Aktionärsausschüsse" oder "Bereichsvorstände" zunehmend Verbreitung finden.
In: Jus privatum 125
Organ und Organwalter gehören zu den fundamentalen Begriffen des Gesellschafts- und Vereinsrechts. Jan Schürnbrand analysiert und systematisiert diese Institute mit dem Ziel, allgemeine Lehren herauszubilden. Er berührt dabei zahlreiche Grundfragen des Organisationsrechts. (Quelle: Klappentext des Verlages).
In: JuristenZeitung, Band 62, Heft 19, S. 910
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 3a
In: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz Band 6